
AEN-Reform 2025: Die Klarstellungen sind da!
Die Reform der Sachleistungen (NEA), die am 27. Februar 2025 im Amtsblatt veröffentlicht wurde, war am 12. März 2025 Gegenstand einer Klarstellung. Seine rückwirkende Anwendung zum 1.er Februar 2025, hatte viele Flottenmanager überrascht, viele Fragen aufgeworfen und manchmal Fehlinterpretationen hervorgerufen.
Ein entscheidender Punkt war nämlich nicht geklärt worden: Worauf bezieht sich das Datum 1. Februar: auf die Lieferung des Fahrzeugs? auf seine Zulassung? auf die Zuweisung an den Fahrer?
Die Aktualisierung vom 12. März 2025 des Amtliches Bulletin für soziale Sicherheit (BOSS) bringt wesentliche Klarstellungen (und neue Überraschungen) für Fuhrparkmanager.
Die wichtigsten Daten zu den neuen Regeln für NEAs
Die neue Regeln für NEAs gelten auf Dienstwagen nach dem 1. Februar 2025 zur Verfügung gestellt werden. Dies betrifft :
- Die Integration eines neuen Fahrzeugs in der Flotte.
- Die Umwidmung eines vorhandenen Fahrzeugs an einen anderen Arbeitnehmer nach diesem Datum.
Die Verwaltung stellt somit klar, dass die Datum der Zuweisung, zwischen dem Unternehmen und dem Arbeitnehmer, ist der Bezugspunkt für die Bestimmung des anwendbaren Systems.
Für zugewiesene Fahrzeuge vor 1. Februar 2025, das alte Steuersystem (günstiger für Unternehmen und Mitarbeiter) bleibt gültig.
Die neuen NEA-Sätze
Die neuen Pauschalsätze sind nun :
- Geleaste Fahrzeuge : 50 % der Mietkosten (vorher 30 %). Mit Erstattung der Treibstoffkosten steigt der Satz auf 67 % (gegenüber 40 %).
Gekaufte Fahrzeuge : 15 % der Anschaffungskosten (gegenüber 9 %). Für Fahrzeuge, die älter als fünf Jahre sind, steigt der Satz von 6 % bis 10 %. Bei der Erstattung von Treibstoff erreichen die Sätze 20 % oder 15 % für ältere Fahrzeuge.

Elektrofahrzeuge: Ein Abschlag unter bestimmten Bedingungen
Elektrofahrzeuge profitieren von einer erhöhtenAbschlag (neu bewertet auf 70 %) bis 31. Dezember 2027. Diese Ermäßigung gilt jedoch nur für ökoskorpierte Modelle. Denn nur Autos, die die von der Ademe festgelegten Umweltkriterien erfüllen, können diesen Vorteil in Anspruch nehmen.
- Angehobene Decke : Der Abschlag ist nun begrenzt auf 4.582 € pro Jahr (vorher 2.000,30 €).
Die nicht öko-scoring Elektrofahrzeuge, zur Verfügung gestellt nach dem 1. Februar 2025, erhalten diesen Freibetrag nicht mehr.
Das vom Unternehmen finanzierte elektrische Aufladen wird bewahrt
Arbeitgeber können immer noch Ladestationen für Arbeitnehmer ohne Auswirkungen auf die AEN. Diese Befreiung wird verlängert bis zum 31. Dezember 2027.
Wie können die Auswirkungen der NEA-Reform begrenzt werden?
Es gibt mehrere Strategien, um das Flottenmanagement angesichts der neuen Regeln zu optimieren:
- Kauf und Miete vergleichen : Die Erhöhung der Pauschalsätze macht eine Neubewertung der Art der Beschaffung erforderlich, um die Kosten zu begrenzen.
- Bevorzugung von öko-scorierten Elektrofahrzeugen : um den Abschlag von 70 %ist es wichtig, die Car Policy durch die Auswahl von Fahrzeugen, die den Kriterien derAdeme.
- Die Kosten für Ladestationen antizipieren : von den vorher geltenden Steuerbefreiungen profitieren 2027 ermöglicht eine bessere Kontrolle der Ausgaben für die Elektrifizierung des Parks.
- NEAs real melden : Anstatt eine theoretische Schätzung zu verwenden, ermöglicht die Bevorzugung einer auf der tatsächlichen Nutzung basierenden Erklärung die Optimierung der Besteuerung.
Die Lösung für das Flottenmanagement OPTIMUM erleichtert diesen Ansatz, indem es zwischen geschäftlichen und privaten Kilometern unterscheidet. Durch einen TelematikboxSie ordnet Fahrten automatisch der richtigen Kategorie zu und generiert Steuersimulationen um die günstigste Methode zwischen pauschal und real.
Beraten Sie sich mit uns!

Zum Schluss
Mit dieser Reform ist es von entscheidender Bedeutung, genau zu verfolgen, wie die Datum der Zuweisung der Fahrzeuge. Jede neue oder erneute Zuweisung nach dem 1. Februar 2025 führt zur Anwendung der neue AEN-Sätze.
In beiden Fällen ist die Verwendung eines Flottenmanagementsoftware wird unerlässlich, um die Verfolgung von Fahrzeugen und deren Besteuerung zu optimieren. Greifen Sie diesen Änderungen bereits jetzt vor, um böse Überraschungen zu vermeiden!