Der Blog des vernetzten Fahrzeugs

Die Zahl der Verstöße reduzieren und seine Strafzettel automatisch verwalten

Wie Sie sicherlich bemerkt haben, hat sich die Gesetzeslage seit dem 1. Januar 2009 geändert.er Januar 2017 für Verkehrsdelikte, die mit einem auf den Namen einer juristischen Person zugelassenen Fahrzeug begangen wurden.

Seit Inkrafttreten dieses Gesetzes ist der Unternehmensleiter nun verpflichtet, den Behörden die Identität des Fahrers mitzuteilen, der ein protokolliertes Verkehrsdelikt begangen hat... andernfalls drohen ihm persönliche Konsequenzen!

Schlimmer noch: Die Liste der Verstöße wurde verlängert. So sind folgende Verstöße betroffen, die insbesondere durch oder von einem automatischen Kontrollgerät aus festgestellt werden: Nichtanlegen des Sicherheitsgurts, Telefonieren am Steuer, Benutzung von Sonderspuren oder Standstreifen, Nichteinhaltung des Sicherheitsabstands, Überfahren von durchgezogenen Linien, Nichtbeachtung von Verkehrszeichen und schließlich der häufigste Verstoß: Geschwindigkeitsüberschreitungen.

Diese endlose Liste, gekoppelt mit der Anzeigepflicht, erhöht die Risiken für die Unternehmensleiter erheblich. Wie kann man angesichts dieser Situation vorgehen, um die Fahrer zur Verantwortung zu ziehen, die gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen und die Haftung des Unternehmensleiters zu wahren?

Das vernetzte Fahrzeug: die Antwort zur Eindämmung von Verstößen und zur Automatisierung der Verarbeitung

Anfang der 2000er Jahre steckten die Telematikboxen im Auto noch in den Kinderschuhen. Seitdem haben sie enorme Fortschritte gemacht und bieten heute vielfältige und effiziente Dienste an. Dazu gehören: Geolokalisierung, Auftragsverwaltung, Fahranalyse und sogar Carsharing oder Fahrgemeinschaften. Einer der nützlichsten Dienste ist die automatisierte Verwaltung von Bußgeldern.

Seit 2006 hat Optimum Automotive, ein Spezialist für vernetzte Fahrzeuge, eine wirksame Lösung entwickelt, um Verstöße einzuschränken und die Verwaltung von Bußgeldern zu automatisieren. Diese Lösung, die ab 2018 mit dem Inkrafttreten des Gesetzes eingeführt wird, hilft, die Verantwortung des Unternehmensleiters zu wahren.

Um Verstöße zu reduzieren, darf eine Telematikbox in einem Firmenwagen nur nach vorheriger Information der Arbeitnehmer eingebaut werden. Ein gewarnter Mitarbeiter ist vorsichtiger, was riskante Verhaltensweisen am Steuer beruhigen kann.

Das Erreichen von "null Verstößen" bleibt jedoch ein schwieriges Ziel. Im Durchschnitt begeht ein Arbeitnehmer, der einen Firmenwagen fährt, drei Verstöße pro Jahr, die per Bußgeldbescheid festgestellt werden. In großen Unternehmen mit vielen Fahrern kann dies die Einstellung einer Vollzeitkraft für die Verwaltung der Bußgelder erfordern.

Eigenes oder geteiltes Fahrzeug? Wie man den Täter identifiziert.

Es sind 2 Fälle zu unterscheiden, je nachdem, ob das Fahrzeug einem einzigen Fahrer zugewiesen ist (oder nicht).


Bei einem Fahrzeug, das einer einzelnen Person zugeordnet ist :

Die Optimum-Plattform listet alle Fahrer und ihre Fahrzeuge auf. Dank einer ständigen Verbindung mit der ANTAI (Agence Nationale de Traitement Automatisée des Infractions) benachrichtigt sie sofort den Fuhrparkmanager. Dieser kann dann mit einem einfachen Klick die Identität des fehlbaren Fahrers bestätigen. Das Bußgeld wird dann direkt an den Verantwortlichen gesendet. Es ist auch möglich, einen Vorbehalt anzubringen, z. B. im Falle eines Fahrzeugdiebstahls.

Durch die Bestätigung mit einem Klick erfüllt das Unternehmen seine gesetzlichen Verpflichtungen. Es bewahrt damit die Verantwortung des Unternehmers. Dieser Prozess spart Zeit und reduziert die Nebenkosten (Post, Umschläge, Postgebühren). Dies schließt auch die Verwaltungskosten ein, wenn das Fahrzeug gemietet wird (LCD, LMD, LLD). Zu beachten ist, dass in diesem Fall die Installation einer Telematikbox nicht erforderlich ist. Optimum Automotive bietet den Dienst "Automatisiertes Bußgeldmanagement" übrigens auch in einer nicht vernetzten Version an.

Im Falle eines geteilten Fahrzeugs :

Ein weiterer häufiger Fall ist ein Firmenwagen, der mehreren Mitarbeitern zur Verfügung gestellt wird. Wie kann man dann sicher sein, dass man die Identität des Fahrers zum Zeitpunkt der bestraften Tat kennt?

Optimum Automotive schlägt vor, die Telematikbox mit einem Fahreridentifizierungssystem (mit RFID-Badge oder Dallas-Schlüssel) zu verbinden. Vor der Inbetriebnahme des Fahrzeugs muss sich jeder Fahrer mit seinem persönlichen Schlüssel oder Badge identifizieren. Sobald die Identifizierung erfolgt ist, bleibt das Prinzip das gleiche: Meldung des Verstoßes auf der Optimum Automotive-Plattform, Bestätigung der Identität (oder des Vorbehalts) bei der ANTAI, Versand des Strafzettels durch die Behörden an den betroffenen Fahrer.

Weiterführende Fragen...

Verkehrsverstöße zeugen vom Verkehrsverhalten Ihrer Fahrer - aber nicht immer. Bei Verstößen und Unhöflichkeiten im Straßenverkehr ist "nicht gesehen, nicht erwischt" die große Mehrheit der Fälle. Und in diesem Bereich unterliegt der Unternehmensleiter einer weiteren Verpflichtung: dem Schutz des Risikos, darunter insbesondere des Straßenverkehrsrisikos. Auch hier bietet Optimum Automotive eine konkrete Antwort mit dem Service "Analyse de Conduite", der mit Schulungsleistungen in Partnerschaft mit Codes Rousseau gekoppelt ist.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Fahrzeugflotte für den Unternehmensleiter eine Vielzahl von Risiken birgt, die ihn verschiedenen Arten von Strafverfolgung aussetzen können (insbesondere auf strafrechtlicher Ebene). Das vernetzte Fahrzeug bietet eine konkrete und nachhaltige Antwort, um dieses Risiko zu begrenzen, sei es im Hinblick auf Verkehrsdelikte oder im weiteren Sinne auf die Vermeidung von Risiken im Straßenverkehr.